Kompetenz

Bau- und Architektenrecht

Wir beraten umfassend im Bau- und Architektenrecht, sei es bei der Vertragsgestaltung, der Begleitung von Bauvorhaben oder der Lösung von Streitigkeiten. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Bauherren, Architekten und Unternehmen dabei, rechtliche Fallstricke zu vermeiden, Bauprojekte effizient umzusetzen und Streitigkeiten bestmöglich vorzubeugen und notfalls zielgerichtet zu lösen.

unsere dienstleistungen

Kompetente Beratung rund um Bau- und Architektenrecht

  • Unsere Beratung umfasst die Verhandlung von General- und Fachplanerverträgen in sämtlichen Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Gerne stehen wir bei speziellen Vertragskonstellationen sowie bei Spezialfragen des Architekten- und Ingenieurrechts (z.B. Honorarvereinbarungen unter Berücksichtigung der HOAI, Architektenurheberrecht), prüfend und beratend zur Seite. Bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten – sei es im Rahmen der Durchsetzung oder Abwehr von Planungs- und Überwachungsfehlern oder im Rahmen von Honorarstreitigkeiten – bringen wir unsere langjährige bau- und architektenrechtliche Expertise gerne ein.
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