Privates Bau- und Architektenrecht

Unsere Beratung umfasst die Verhandlung von General- und Fachplanerverträgen in sämtlichen Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Gerne stehen wir Ihnen bei speziellen Vertragskonstellationen sowie bei Spezialfragen des Architekten- und Ingenieurrechts (z.B. Honorarvereinbarungen unter Berücksichtigung der HOAI, Architektenurheberrecht), prüfend und beratend zur Seite. Bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten – sei es im Rahmen der Durchsetzung oder Abwehr von Planungs- und Überwachungsfehlern oder im Rahmen von Honorarstreitigkeiten – bringen wir unsere langjährige bau- und architektenrechtliche Expertise gerne für Sie ein.

Unsere Leistungen umfassen die Verhandlung und Gestaltung von Bau- und Bauträgerverträgen. Aufgrund unserer langjährigen Expertise beraten wir Auftraggeber und Auftragnehmer passgenau für Ihre Bedürfnisse, pragmatisch und zielorientiert. Gerne beraten wir zu Vor- und Nachteilen einer Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen). Gerne übernehmen wir bauherrenseitig die baubegleitende Rechtsberatung für Ihr Bauprojekt einschließlich des Vertrags- und Nachtragsmanagements. Wir beraten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Durchsetzung und Abwehr von Vergütungs- und Mängelansprüchen sowie im Sicherheitenrecht.