Immobilienrecht

Im Transaktionsbereich beraten wir Sie umfassend bei der Vorbereitung, Strukturierung und Durchführung von Transaktionen sowie bei sämtlichen Post-Closing Themen. Unser spezifisches Fachwissen ermöglichen es uns, den Ankauf / Verkauf unter allen transaktionsrelevanten Aspekten zu beleuchten und die im Rahmen einer Käufer- / Verkäufer- Due Diligence gewonnenen Erkenntnisse angepasst an die spezifischen Bedürfnisse unserer Mandanten in die Vertragsgestaltung und -verhandlungen miteinfließen zu lassen. Aufgrund unserer langjährigen Praxiserfahrung stehen wir Ihnen als pragmatische, wirtschaftlich denkende und zielorientierte Berater zur Seite.

Wir beraten Sie zu allen grundstückrechtlichen Themen. Unser Beratungsspektrum umfasst unter anderem Fragestellungen zu grundbuchrechtlichen Themen, Erbbaurechten, Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten, Nießbrauch und Vorkaufsrechten. Hierbei stehen wir in engen Kontakt mit Notariaten und Grundbuchämtern, um die jeweilige Angelegenheit möglichst effizient umzusetzen.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Wohn- und Gewerberaummietverträgen. Hierbei lassen wir unser branchenspezifisches Know-How, das wir im Rahmen unserer langjährigen Beratungstätigkeit gewonnen haben, in die vertraglichen Regelungen miteinfließen. Wir denken rechtlich, jedoch gleichermaßen auch wirtschaftlich für unsere Mandanten und in Kenntnis der wirtschaftlichen Stellschrauben eines Mietverhältnisses. Auch spezifische mietrechtliche Angelegenheiten und Streitigkeiten, insbesondere Fragen zur Beendigung/Kündigung eines Mietvertrags, sind von unserer Tätigkeit umfasst, wobei wir Sie außergerichtlich und gerichtlich beraten.

Neben der Beratung und Gestaltung von Maklerverträgen, beraten wir Sie auch zu Einzelfragen rund um das Maklerrecht. So unterstützen wir Sie u.a. bei der Durchsetzung von Provisionen bzw. Abwehr von Provisionsansprüchen. Hierbei vertreten wir Sie im Rahmen der streitigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche auch vor staatlichen Gerichten.

Unsere Beratung umfasst insbesondere die Begleitung bei der Aufteilung von Gebäuden in Wohn- bzw. Teileigentum nach dem WEG (Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung) sowie den Erwerb von Wohn- bzw. Teileigentum und die Prüfung der hiermit verbundenen Spezifika. Darüber hinaus unterstützen wir Sie u.a. bei der Erstellung von Beschlussvorlagen, der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen oder auch bei der Verfolgung und Durchsetzung bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum.